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Jahresmitgliederversammlung für das Jahr 2020
Am Freitag, 10. September 2021 findet die Jahresmitgliederversammlung für das Jahr 2020, der Freiwilligen Feuerwehr Harbach e. V. im alten DGH statt. Beginn: 20.00 Uhr.
Hierzu laden wir alle Vereinsmitglieder herzlich ein.
Die Tagesordnungspunkte können im Aushängekasten am Feuerwehr-Gerätehaus eingesehen werden.
Wir bitten um pünktliches Erscheinen.
D e r V o r s t a n d
(Frehse - Schriftführer)
Tagesordnungspunkte
1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
2. Totenehrung
3. Bericht des Schriftführers
a) Jahresmitgliederversammlung 2019
b) Jahresbericht 2020
4. Bericht des Kassenwartes
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstandes
7. Bericht der Wehrleitung
8. Bericht des Jugendfeuerwehrwartes
a) Jungendfeuerwehr
b) Kinderfeuerwehr
9. Beförderungen / Ehrungen
10. Abstimmung über Satzungsänderung
11. Neuwahl des Vorstandes (und eines Kassenprüfers)
12. Verschiedenes
(Investition in eine Wärmebildkamera)
(Spende aus Haxen Verkauf für eine Feuerwehr aus dem
Überschwemmungsgebiet)
Tagesordnungspunkte
- Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
- Totenehrung
- Bericht des Schriftführers
- Jahresmitgliederversammlung 2019
- Jahresbericht 2020
- Bericht des Kassenwartes
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Bericht der Wehrleitung
- Bericht des Jugendfeuerwehrwartes
- Jungendfeuerwehr
- Kinderfeuerwehr
- Beförderungen / Ehrungen
- Abstimmung über Satzungsänderung
- Neuwahl des Vorstandes (und eines Kassenprüfers)
- Verschiedenes
(Investition in eine Wärmebildkamera)
(Spende aus Haxen Verkauf für eine Feuerwehr aus dem
Überschwemmungsgebiet)
1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
2. Totenehrung
3. Bericht des Schriftführers
a) Jahresmitgliederversammlung 2019
b) Jahresbericht 2020
4. Bericht des Kassenwartes
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstandes
7. Bericht der Wehrleitung
8. Bericht des Jugendfeuerwehrwartes
a) Jungendfeuerwehr
b) Kinderfeuerwehr
9. Beförderungen / Ehrungen
10. Abstimmung über Satzungsänderung
11. Neuwahl des Vorstandes (und eines Kassenprüfers)
12. Verschiedenes
(Investition in eine Wärmebildkamera)
(Spende aus Haxen Verkauf für eine Feuerwehr aus dem
Überschwemmungsgebiet)
- News Einsatzabteilung
Übungsbetrieb wieder aufgenommen
Seit dem 20.06.2021 ist der Übungsbetrieb der Freiwilligen Feuerwehr unter Auflagen wieder möglich, die Aktuellen Übungstermine sind hier zu finden.
Die aktuellen Auflagen (Stand 16.06.2021) sind:
- In den Feuerwehrhäusern ist grundsätzlich dauerhaft eine FFP2- bzw. KN95-
Maske nach den Regelungen in Abschnitt 5 dieser Dienstanweisung zu tragen.
Arbeitet ein Feuerwehrangehöriger alleine (oder mit Angehörigen seines
Haushaltes) in einem abgeschlossenen Arbeitsbereich, ist keine FFP2- bzw.
KN95-Maske notwendig. In diesen Fällen ist besonders auf gute Belüftung während
und nach den Arbeiten zu achten! - Grundsätzlich einen Mindestabstand von mindestens 1,5m zu allen anderen
Personen halten. Nur bei unbedingt nötigem kleinerem Abstand (z.B. im Einsatz bei
Zusammenarbeit im Trupp) hiervon abweichen, so lange dies nötig ist. - Für regelmäßige (mindestens alle 30 Minuten) und gründliche Raumlüftung sorgen
(kurze Stoßlüftung mit ganz geöffneten Fenstern) - Nicht ins eigene Gesicht fassen, wenn die Hände nicht vorher zumindest gründlich
gewaschen worden sind. - Häufiges Händewaschen mit Wasser und Seife
- Händedesinfektion nur im Bedarfsfall durchführen. Dabei die eigenen Bestände im
Blick haben und Hände immer vor der Desinfektion gründlich waschen. - Persönliche Hustenetikette wahren (Husten oder Niesen in die Ellenbeuge).
- Bei eigenen Krankheitsanzeichen (oder bei Verdacht auf eine CoVID-19-
Erkrankung bei Kontaktpersonen) zuhause bleiben und Einheitsführer informieren. - Feuerwehrangehörige, die von Auslandsreisen in Corona-Risikogebiete
zurückkehren, haben nach der Rückkehr ein 14-tägiges Dienstverbot (außer für die
Online-Ausbildung). - Einwegtaschentücher und -handtücher benutzen und richtig entsorgen.
- Nachbesprechungen nach Einsätzen und Übungen sind wichtig und erwünscht.
Diese sind grundsätzlich im Freien oder in der Fahrzeughalle (bei geöffneten Toren)
mit einem Mindestabstand von 1,5m abzuhalten. - Sämtliche Teilnehmer an Einsätzen und Übungen sind in Florix/ZMS zu
dokumentieren (Fahrzeugeinteilung, Reservepersonal, ggf. Besonderheiten). Siehe
hierzu auch Punkt 6 dieser Dienstanweisung. - Die Wehrführungen haben eine unmittelbare Berichtspflicht per E-Mail an die
Leitung der Feuerwehr Grünberg bei möglichen Verdachtsfällen einer CoVID-19-
Erkrankung in ihren Einsatzabteilungen.